Dienstag, 3. Januar 2012

FAZ: EUSA unzufrieden mit Ungarns Zentralbankplänen


Verfassungsänderungen in Ungarn EU will nicht mit Orbán über Finanzhilfen verhandeln

03.01.2012 ·  Die europäische Kommission ist wegen der Staatsreformen in Ungarn nicht bereit, mit der Regierung von Ministerpräsident Orbán über nötige Finanzhilfen für das Land zu verhandeln. Am Montagabend demonstrierten zehntausende Ungarn gegen die Verfassungsreform.
Von Nikolas Busse, Reinhard Olt
© REUTERS Vor der Oper: Zehntausende Ungarn demonstrieren gegen die neue und ihrer Meinung nach undemokratischerere Verfassung Ungarns.
 
Die Europäische Kommission hat weiter Zweifel daran, dass die jüngsten Staatsreformen in Ungarn den EU-Standards entsprechen, und ist besonders wegen des neuen Zentralbankgesetzes nicht bereit, mit der Regierung Orbán über dringend benötigte Finanzhilfen für das Land zu verhandeln. Hier gehe es nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern auch um das „rechtliche Umfeld“, sagte ein Sprecher der Kommission am Dienstag in Brüssel. In Budapest hatten am Montagabend Zehntausende Menschen gegen ihre Regierung demonstriert.
Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass die EU-Behörde der Budapester Regierung schon Ende vorigen Jahres mehrfach die Sorge vorgetragen habe, dass die ungarische Zentralbank durch ihre neue gesetzliche Grundlage an Unabhängigkeit verliere. Das stehe womöglich in Widerspruch zu Artikel 130 des EU-Vertrages, der vorschreibt, dass die Notenbanken in der EU keinen Weisungen nationaler Institutionen unterliegend dürfen.
Das Ende Dezember vom Parlament in Budapest verabschiedete Gesetz sieht unter anderem vor, mehr politische Vertreter in den mit der Geldpolitik befassten Zentralbankrat zu entsenden; auch schränkt es die Kompetenz des Zentralbankgouverneurs ein. Das hochverschuldete Ungarn will von der EU und vom Internationalen Währungsfonds ähnliche Hilfen, wie sie die Euro-Länder Griechenland, Irland und Portugal erhalten haben. Vorgespräche in Budapest waren im Dezember wegen des neuen Zentralbankgesetzes abgebrochen worden.
Kommissionspräsident Barroso, Justizkommissarin Reding und Währungskommissar Rehn hatten im Dezember insgesamt fünf Briefe an die ungarische Regierung geschrieben, in denen sie Auskunft über einzelne Aspekte der ungarischen Reformen erbaten, zu denen neben einer neuen Verfassung weitere zentrale Gesetze gehören. Der Kommissionssprecher sagte, derzeit würden die ungarischen Rechtstexte und die Antworten der Budapester Regierung vom juristischen Dienst der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht überprüft. In Brüssel war zu hören, dass die Kommission nicht zufrieden sei mit den Antworten aus Budapest und erwäge, juristisch gegen Ungarn vorzugehen. Das könne noch vor Ende des Monats förmlich beschlossen werden.
Zu den Vorgängen, die in der Kommission genau verfolgt werden, gehört auch immer noch die Medienfreiheit in Ungarn. Ein Kommissionssprecher sagte, man prüfe, ob es mit dem EU-Recht für die Frequenzvergabe vereinbar sei, dass dem einzigen oppositionellen Rundfunksender „Klubradio“ die Frequenz entzogen wurde.
("Deswegen demonstrieren die Menschen! Die ZB Reform wird hingegen begrüßt, das wird in diesem Artikel bewusst vermischt und falsch dargestellt.")

Kommission sieht rechtliche Möglichkeiten weitgehend erschöpft

Womöglich gebe es da keine Verstöße, weshalb man dann allgemeiner die Beachtung der Medienfreiheit in Ungarn prüfen müsse. Dieses Thema sei auch nach der von der Kommission im vorigen Jahr erzwungenen Überarbeitung des ungarischen Mediengesetzes „nie vom Tisch gewesen“. Offenbar sieht die Kommission ihre rechtlichen Möglichkeiten hier aber als weitgehend erschöpft an, denn der Sprecher verwies darauf, dass solche Fälle auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden könnten.
Kurz vor Weihnachten hatte auch die amerikanische Außenministerin Clinton einen Brief an Ministerpräsident Orbán geschickt, in dem sie sich darüber beklagte, dass wiederholte amerikanische Einwände gegen die ungarischen Reformen nicht zu einem „ernsthaften Überdenken dieser Gesetze geführt hat“. Frau Clinton kritisierte ebenfalls die Justizreform und das Mediengesetz, nannte aber auch das Kirchenrecht. „Auswärtigen Beobachtern fällt auf, dass die Regeln zur Anerkennung von Religionen höchst umständlich sind und einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedürfen, was dieses grundlegende Menschenrecht unnötig politisiert.“ Sie forderte Orbán auf, die Gesetze zu verändern.

Die Massen skandierten „Nieder mit Orbán“

Die Demonstration vom Montagabend in Budapest, die von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Oppositionspolitikern organisiert worden war, konzentrierte sich auf den Platz vor der Staatsoper, in der in Anwesenheit von Staatspräsident Schmitt, Orbán sowie des gesamten Kabinetts eine Gala aus Anlass des Inkrafttretens der neuen Verfassung stattfand. Viele Demonstranten trugen Schilder mit der Aufschrift „Genug“ sowie „Orbáns Diktatur“, die Massen skandierten Slogans wie „Nieder mit Orbán“. Der sozialistische Abgeordnete Tibor Szanyi rief unter dem Beifall der Menge, zu der auch der frühere sozialistische Regierungschef Gyurcsány, der jetzt die parlamentarische Splittergruppe Demokratische Koalition führt, und der vormalige Finanzminister Bokros – er ist jetzt Europaparlamentarier – gehörten, Orbán habe „Ungarn von einem verheißungsvollen Ort zu Europas dunkelstem Fleck verwandelt“.
Mit dem Protest gegen die im April vergangenen Jahres von dem Parteienbündnis aus Bürgerallianz (Fidesz) und Christdemokratischer Volkspartei (KDNP), die seit der Wahl im Frühjahr 2010 im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit verfügen, gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Verfassung verbanden die Initiatoren Kritik an zahlreichen Maßnahmen der nationalkonservativen Regierung Orbán, welche die „fundamentale und nachhaltige Umgestaltung Ungarns“ zum Ziel haben. Nach Ansicht der Kritiker hat die Regierungsmehrheit die Rechte des Verfassungsgerichts eingeschränkt und die Unabhängigkeit von Justiz und Presse eingeschränkt.
Die Veränderungen im Justizwesen und auf dem Gebiet des Rechtsschutzes betreffen vornehmlich die Höchstgerichtsbarkeit. So tritt an die Stelle des Obersten Gerichts die so genannte „Kurie“, deren Vorsitzender auf Empfehlung des Staatspräsidenten im Parlament mit Zweidrittelmehrheit für neun Jahre gewählt wird. Sodann wird die bisherige Altersgrenze für Richter von 70 Jahren auf die allgemeine Pensionierungsgrenze von 62 Jahren herabgesetzt. Davon ausgenommen sind allerdings der Präsident der „Kurie“ sowie der ebenfalls auf neun Jahre gewählte Generalstaatsanwalt.

Präsident der Zentralbank wird für sechs Jahre bestellt

Gemäß dem neuen Gesetz über die Zentralbank wird deren Präsident weiterhin für sechs Jahre durch den Staatspräsidenten bestellt, der aber das Recht der Ernennung von Vizepräsidenten erhält. Neu ist auch die Schaffung eines Budgetrats, dessen Billigung des Staatshaushalts Voraussetzung für die parlamentarische Beschlussfassung ist.
Zudem hat die Regierung Orbán etliche im Verfassungsrang stehende Rahmengesetze verabschiedet, so zur gesetzlichen Regelung der Verteilung öffentlicher Lasten, zur Wahrung des Nationalvermögens, zum Schutz der Familien sowie zu den Abgeordneten-Diäten und zur Vergabe staatlicher Auszeichnungen. Alle diese Regelungen können künftig nur noch entweder mit einer Verfassungsänderung oder einer ebenfalls wieder mit Zweidrittelmehrheit zu beschließenden Novellierung geändert werden.

Verfügungen über Höhe der Staatsschulden

In der neuen Verfassung sind auch Verfügungen über die Höhe der Staatsschulden getroffen. Wenn sie die Hälfte des Bruttonationalprodukts übersteigen, darf das Parlament nur ein Budget verabschieden, das die Senkung der Staatsschulden festschreibt. Zudem darf während des Haushaltsvollzugs kein Kredit aufgenommen werden, der zur Erhöhung der Schulden führt. Von diesen Regelungen darf nur in Sonderfällen abgewichen werden, beispielsweise bei „dauerhaftem und bedeutendem Rückfall der ungarischen Volkswirtschaft“.
Proteste richten sich ebenfalls gegen den kurz vor Jahreswechsel im Parlament beschlossenen Verfassungszusatz, wonach die jetzt oppositionelle Sozialistische Partei (MSZP) als Rechtsnachfolgerin der kommunistischen Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (MSZMP) „in jeder Hinsicht die Verantwortung für die Verbrechen des Kommunismus“ teile. Weiter heißt es in dem Verfassungszusatz, dass die „Führer der kommunistischen Diktatur bisher nicht zur Verantwortung gezogen worden“ seien und daher jetzt „die den Leitern des früheren Regimes gesicherte staatliche Pension und andere Vergünstigungen verringert werden“ könnten. Die Demonstration vom Montagabend wurde von einem starken Polizeiaufgebot begleitet; trotz einer Gegendemonstration Rechtsradikaler verlief sie friedlich.
Quelle: F.A.Z.

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